Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99   

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https://dejure.org/1999,4396
OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art.6; BGB § 1626a
    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage zwischen den nichtehelichen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 812
  • NJW-RR 2001, 1296 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    Sie entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers des Kindschaftsrechtsreformgesetzes, der die Entscheidung des BVerfGE 84, 168 = NJW 1991, 1994 = FamRZ 1991, 913, 915 f. Nach dieser Entscheidung verstößt der Ausschluss eines nichtehelichen Vaters von der elterlichen Sorge dann gegen Art. 6 Abs. 2 GG , wenn die Eltern zusammenleben, beide bereit und in der Lage sind, die elterliche Verantwortung zu übernehmen, und dies dem Wohl des Kindes entspricht - wobei das BVerfG davon ausgeht, dass Letzteres in der Regel gegeben ist, wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen.

    Das BVerfG ( BVerfGE 84, 168 = NJW 1991, 1994 = FamRZ 1991, 913, 915 f.) lässt dahingestellt, ob weiterhin von einer Konfliktsituation zwischen Eltern eines nichtehelichen Kindes als Regelfall ausgegangen werden kann, weil es nur einen Fall zu beurteilen hatte, in dem eine solche Konfliktlage gerade nicht gegeben war.

    Darüber hinaus kann der Entscheidung des BVerfGE 84, 168 = NJW 1991, 1994 = FamRZ 1991, 913, 916 entnommen werden, dass auch von Verfassungs wegen ein gemeinsames Sorgerecht die Bereitschaft beider Eltern zur gemeinsamen Elternverantwortung erfordert.

  • BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80

    Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    Soweit der Bf. sich auf die Entscheidungen des BGH (BGHZ 80, 76 ff.) und des LG Nürnberg/Fürth ( NJW 1992, 633 ) bezieht, so ist festzustellen, dass diese Entscheidungen nicht zu § 925 BGB ergangen sind, sondern zu § 53 GmbHG bzw. zu Vorschriften des Aktiengesetzes.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    Dies entspricht der Rechtslage zu § 1671 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. (dazu BVerfGE 61, 358 = NJW 1983, 101 = FamRZ 1982, 1179, 1182) und-wie dargelegt-zu § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F. Jedenfalls diese "Minimalvoraussetzungen" müssen auch für nichteheliche Eltern gelten.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    b) aa) Für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Sorge für eheliche Kinder nach Trennung und Scheidung ist die Kooperationsfähigkeit und -willigkeit der Eltern erforderlich, sofern deren Fehlen keine negativen Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben kann; sind solche Auswirkungen nicht auszuschließen, entspricht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F. dem Wohl des Kindes am besten (BGH, Beschluss vom 29.9. 1999 - XII ZB 3/99 - OLG Stuttgart OLGR 1999, 283, 284).
  • KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85

    Beurkundung der Auflassung durch ausländischen Notar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    (KG DNotZ 1987, 44 = MittRhNotK 1986, 262 , OLG Köln DNotZ 1972, 489 , Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 80) Soergel/Stürner, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 19, MüKo/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 BGB, Rn. 13, RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 69, Ehrmann/Hagen, 9. Aufl., § 925 BGB , Rn. 16, Palandt/Bassenge, 58. Aufl., § 925 BGB , Rn. 2, Meikel/Lichtenberger, Grundbuchrecht, B. Aufl., § 20 GBO , Rn. 60, Horber/Demhardter, 20. Aufl., § 20 GBO , Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • AG Groß-Gerau, 08.12.1999 - 71 F 710/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
    Hinweis der Schriftleitung: Vgl. auch Vorlagebeschluss des AG Groß-Gerau vom B. 12.1999 - 71 F 710/99 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 1626 a BGB .
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    - den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberlandesgericht nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten zurück und ließ die weitere Beschwerde zu (vgl. FamRZ 2000, S. 632).

  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04

    Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vaters hatte das Oberlandesgericht zurückgewiesen (FamRZ 2000, 632 f.).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Der Senat hat mit Beschluss vom 02.12.1999 (18 UF 259/99) die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tübingen vom 19.05.1999 als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    - den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 -,.
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.11.1999 - 1 T 205/99

    Unwirksamkeit der Auflassung vor einem ausländischen Notar

    5. Familienrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626 a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage zwischen den nichtehelichen Eltern (OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.12.1999 - 18 UF 259/99 - nicht rechtskräftig) GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 Abs. 5 BGB § 1626 a Gegen diesen Beschluss hat der Ast. Ziff. 2) Beschwerde eingelegt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00   

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https://dejure.org/2001,2593
OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00 (https://dejure.org/2001,2593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2001 - 6 U 64/00 (https://dejure.org/2001,2593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2001 - 6 U 64/00 (https://dejure.org/2001,2593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Irreführung durch die Bezeichnung einer Verkaufsveranstaltung im Internet als Auktion oder als Versteigerung; Differenzierung einer Internetversteigerung, bei welcher lediglich Verkaufsverträge gegen Höchstgebot zu Stande kommen, von echten Versteigerungen im Fernabsatz; ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internet: keine Irreführung durch Begriff "Auktion"

  • beck.de (Leitsatz)

    Internet-'Auktion'

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 3; GewO § 34b Abs. 1 S. 1
    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im Internet

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1434
  • NJW 2002, 3352 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 903
  • GRUR-RR 2001, 317
  • MMR 2001, 451
  • DB 2001, 1033
  • K&R 2001, 522
  • afp 2001, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den

    Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01

    Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern

    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagten sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagten (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten; nach Auffassung des erkennenden Senats ist sie im Ergebnis zu verneinen (ebenso mit unterschiedlichen Begründungen OLG Frankfurt WRP 2001, 557 - Internet- "Auktion"; LG Münster DB 2000, 663; LG Wiesbaden NJW-CoR 2000, 171; Vehslage, Anm. zum Urteil des LG Hamburg vom 14.4.1999, MMR 1999, 680, 681; Bullinger, WRP 2000, 253, 255; Willmer, NJW-CoR 2000, 94, 102; Stögmüller, K & R 1999, 391, 392; Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht", GewArch 1997, 60, 63).
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Rechtsprechung
   KG, 01.03.2001 - 10 U 8170/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12740
KG, 01.03.2001 - 10 U 8170/99 (https://dejure.org/2001,12740)
KG, Entscheidung vom 01.03.2001 - 10 U 8170/99 (https://dejure.org/2001,12740)
KG, Entscheidung vom 01. März 2001 - 10 U 8170/99 (https://dejure.org/2001,12740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag bei Zustellung des vollständig abgefassten Urteils nach Fristablauf; Verbot des widersprüchlichen Verhaltens des Gerichts aufgrund des Gebots des fairen Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 320 Abs. 2 S. 3
    Zulässigkeit der Tatbestandsberichtigung bei späterer Zustellung des Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus KG, 01.03.2001 - 10 U 8170/99
    Das Gebot des fairen Verfahrens verbietet ein widersprüchliches Verhalten des Gerichts, insbesondere darf es aus eigenen Versäumnissen keine Nachteile für die Verfahrensbeteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 78, 123, 126).
  • OLG Hamburg, 30.11.2004 - 5 W 149/04

    Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag

    Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist nach Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 320 Abs. 2 S.3 ZPO auch dann ausgeschlossen, wenn das vollständige Urteil der Partei erst nach Ablauf der Frist zugestellt wird und sie damit gar nicht die Möglichkeit hatte, etwaige Fehler im Tatbestand festzustellen ( wie BGHZ 32, 17 gegen KG NJW-RR 2001, 1296 ).

    Er folgt nicht der gegenteiligen Meinung des Kammergerichts, welches meint, es stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar, eine Tatbestandsberichtigung dann auszuschließen, wenn die Partei das Urteil erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlussfrist zugestellt erhielte (NJW-RR 2001, 1296).

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Die Kammer neigt insoweit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 01.03.2001 - 10 U 8170/99, NJW-RR 2001, 1296) sowie des Hessischen LAG (Beschluss vom 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03, juris) zu, wonach sich aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot des fairen Verfahrens ergibt, über einen im Übrigen zulässigen Tatbestandsberichtigungsantrag auch dann zu befinden, wenn die Frist des § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zwar verstrichen ist, das Urteil aber aus nicht von den Parteien zu vertretenden Gründen erst nach Ablauf von drei Monaten zugestellt worden ist.
  • LAG Hamburg, 17.08.2017 - 8 Sa 7/17

    Anpassung der betrieblichen Altersversorgung

    Zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 320 II 3 ZPO verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein Berichtigungsantrag, der unverzüglich nach Zustellung des Urteils gestellt wird, auch dann als rechtzeitig zu behandeln ist, wenn die Dreimonatsfrist bereits abgelaufen ist (vgl. KG Berlin v. 01.03.2001 - 10 U 8170/99).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 20 TaBV 2525/10

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Eingruppierung eines

    Dies bedeutet, dass eine Partei bzw. ein Beteiligter auch dann keinen Antrag auf Tatbestandsberichtigung mehr stellen kann, wenn die Partei oder der Beteiligte aufgrund der Verletzung der Ordnungsvorschrift des § 69 Abs. 1 S. 2 ArbGG durch das Gericht gehindert war den Tatbestand vor Ablauf der Frist des § 320 Abs. 2 S. 3 ZPO zur Kenntnis zu nehmen (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 5 W 149/04 - juris; BGH, Urteil vom 25.01.1960 -II ZR 22/59 - BGHZ 32, 17, 27; 1296; MK-ZPO, 2. Aufl., § 320 Rn. 7; Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 320 Rn. 8; Musielak, ZPO, 3. Aufl, § 320 Rn. 5, a.A KG Berlin, 01.03.2001 - 10 U 8170/99 - NJW-RR 2001; unentschieden Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 320 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 19.07.2000 - 10 KfH O 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15711
LG Stuttgart, 19.07.2000 - 10 KfH O 102/00 (https://dejure.org/2000,15711)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2000 - 10 KfH O 102/00 (https://dejure.org/2000,15711)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 10 KfH O 102/00 (https://dejure.org/2000,15711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 129/02

    Fördermittelberatung durch Unternehmensberater unterfällt grundsätzlich nicht dem

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.11.1997 - 3 U 93/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13689
OLG Hamburg, 20.11.1997 - 3 U 93/96 (https://dejure.org/1997,13689)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.1997 - 3 U 93/96 (https://dejure.org/1997,13689)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 1997 - 3 U 93/96 (https://dejure.org/1997,13689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 770
  • NJW-RR 2001, 1296 (Ls.)
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